Schwellenwerte 2026/2027
Die Unterschreitung oder Überschreitung der EU-Schwellenwerte bestimmt das anwendbare Verfahrensregime (UVgO/VgV vs. EU-Vergaberichtlinien). Maßgeblich ist der Auftragswert ohne Umsatzsteuer (§ 3 VgV).
| Bereich | Schwellenwert (ohne USt.) | Regime |
|---|---|---|
| Liefer- und Dienstleistungen, zentrale Bundesvergabe | 215.000 EUR | EU (RiLi 2014/24/EU) |
| Liefer- und Dienstleistungen, übrige öffentliche Auftraggeber | 214.000 EUR | EU |
| Bau- und Konzessionsleistungen | 5.382.000 EUR | EU |
| Soziale und besondere Dienstleistungen | 139.000 EUR (zentral) / 214.000 EUR | Lichtregime § 130 GWB |
| Nationale Unterschwellenvergabe | unterhalb der EU-Werte | UVgO |
Werte gem. Schwellenwert-Mitteilung der Kommission 2024/C 2268/03; Anpassungen zum 01.01.2026 berücksichtigt.
Auftragswertschätzung
Der Auftragswert wird auf Grundlage des üblichen Entgelts unter Einbeziehung von Optionen und Rahmenverlängerungen geschätzt (§ 3 Abs. 3–5 VgV). Umgehungsabsicht durch Auftrags splitting ist unzulässig; Teilaufträge werden ggf. zusammengerechnet.