Bieter-Informationen
Diese Seite bündelt die Teilnahmebedingungen, Rechtsgrundlagen und Verfahrensabläufe für Bieter an Vergaben der Dienstwagen-Zentrale. Für verfahrensspezifische Fragen gilt ausschließlich die im jeweiligen Verfahren genannte Kontaktstelle.
1. Teilnahmevoraussetzungen (Eignung)
Die Eignung wird anhand der Eignungserklärung (EER) nachgewiesen; Referenzen werden nur auf Aufforderung angefordert. Bieter haben bei Abgabe anzugeben bzw. beizufügen:
| Nachweis | Regelung | Hinweis |
|---|---|---|
| Zuverlässigkeit | § 44 Abs. 2 VgV / Eigenerklärung | Ausschlussgründe sind abschließend zu verneinen (Korruption, Mafia, Schwarzarbeit, Steuerschulden > 25 EUR nach § 22 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) |
| Fachkunde & Leistungsfähigkeit | § 45 VgV | Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, Kapazitäten, technische Ausrüstung |
| Berufshaftpflicht | Mindestdeckung | mind. 1 Mio. EUR pauschal / 2 Mio. EUR bei Bauleistungen (Vordruck EER Abschnitt II) |
| Registerauszug | § 44 Abs. 2 Nr. 4 VgV | Handelsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (bei Aufforderung) |
| Zahlung von Steuern/Abgaben | § 44 Abs. 2 Nr. 6 VgV | Eigenerklärung; Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG auf Verlangen |
Kleinunternehmer: Bei Unterschwellenvergaben genügt die Eigenerklärung; Mittelstandsregelungen nach § 5 Abs. 2 UVgO bleiben unberührt.
2. Ablauf eines Vergabeverfahrens
| Phase | Regelung | Frist |
|---|---|---|
| Bekanntmachung | § 37 VgV / TED + Deutsche eVergabe | Tag 0 |
| Bieterfragen | § 20 VgV — schriftlich bis 10 Tage vor Fristablauf | Antwort an alle Bieter anonymisiert |
| Angebotsabgabe | elektronisch über die Abgabestelle | gem. Bekanntmachung (Ausschlussfrist § 57 UVgO sinngemäß) |
| Angebotseröffnung | nichtöffentlich, § 55 VgV | Termin in den Vergabeunterlagen |
| Bewertung & Prüfung | §§ 58–62 VgV Eignung → Wertung | angemessene Frist |
| Information der Bieter | § 134 GWB | frühestens 15 Kalendertage nach Information |
| Zuschlag & Rechtsschutz | §§ 155–160 GWB Vergabekammer | Antrag 15 Kalendertage |
3. Rechtsgrundlagen — die wichtigsten Normen im Überblick
| Norm | Kerninhalt für Bieter |
|---|---|
| § 97 Abs. 1 GWB | Wettbewerbsprinzip: alle Bieter gleich zu behandeln; Diskriminierungsverbot |
| § 97 Abs. 5 GWB | Behandlungsschutz: Bieter haben Anspruch auf Einhaltung der Regeln |
| § 101 GWB | Anwendungsbereich: öffentliche Aufträge über Schwellenwerte |
| § 124 GWB | Mittelstandsförderung: Aufteilung in Teil-/ Lose; Zusammenrechnungsverbot |
| § 123 GWB | Unterschwelle: Ermessensausübung nach billigem Ermessen |
| § 134 GWB | Informations- und Wartepflicht vor Zuschlag (15 Kalendertage) |
| § 155 GWB | Vergabekammer: Zuständigkeit, Antrag, 15-Tage-Frist |
| § 159 GWB | Kosten des Nachprüfungsverfahrens |
| § 19 VgV | Fristen für Bieterfragen; Fristverlängerung |
| § 31 VgV | Bekanntmachungen (TED/Amtsblatt), Content der Veröffentlichung |
| § 40 VgV | Fristen für den Eingang der Angebote: mind. 35 Tage bei offenen Verfahren (verkürzt bei e-Vergabe auf 15 Tage bei Aufforderung) |
| § 53 VgV | Elektronische Angebotsabgabe — Signatur, eForms, DEFORM-Vordrucke |
| § 56 VgV | Abgabe der Angebote — Fristen, Nachweise zum Angebot |
| § 59 VgV | Eignungsprüfung: Ersetzung durch Zertifikate (EMAS, Präqualifikation) |
| § 122 GWB / Art. 67 RL 2014/24/EU | Zuschlagskriterien: wirtschaftlichstes Angebot, Lebenszykluskosten |
| UVgO § 20 | Unterschwelle: Fristen, Eignung, Wertung |
4. Häufige Fehler bei der Angebotsabgabe
- Fehlende Eignungserklärung oder nicht unterschriebene Vordrucke (formaler Ausschluss)
- Angebot nach Fristablauf eingereicht — Nachweis der termingerechten Absendung genügt nicht bei elektronischer Abgabe (§ 57 UVgO)
- Abweichungen von den Vergabebedingungen ohne Kennzeichnung als Nebenangebot (§ 60 VgV)
- Unvollständige Preisangaben; Änderungen an Sperrvermerken der Vordrucke
- Nichtbeachtung der Form (Verschlüsselung/PDF/Signatur gem. § 53 VgV)
5. Elektronische Abgabe & Signaturen
Angebote sind elektronisch über die Abgabestelle einzureichen. Anforderung an Dokumente: PDF/A, max. 20 MB pro Datei; qualifizierte elektronische Signatur (QES) wird auf Aufforderung verlangt (§ 53 Abs. 9 VgV). Zur Erstellung einer QES sind die Anbieter der Vertrauensdienstleistungen nach eIDAS-VO (EU) 910/2014 zugelassen; eine Liste akkreditierter Diensteanbieter führt die Bundesnetzagentur.
6. Korruptionsschutz & Compliance (§ 98 GWB)
Erfolgt der Auftrag unter wesentlicher Beteiligung Dritter, sind vom Bieter Verpflichtungserklärungen nach § 98 GWB vorzulegen; ein Verstoß berechtigt zum Ausschluss. Ein vorsätzlicher Versuch unzulässiger Absprachen (§ 123 GWB) führt zur Sperre von bis zu 3 Jahren (§ 124 GWB).
7. Kontakt für Bieter
Allgemeine Anfragen zur Teilnahme, zu Eignungsnachweisen oder zu Fristen richten Sie an kontakt@dienstwagen-zentrale.de oder Fon 0228 99 334-0 (Durchwahl −4443). Verfahrensbezogene Kommunikation (Bieterfragen) läuft ausschließlich schriftlich über die Bieterfragen-Stelle.